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Katastrophen"Flutopfer" Mobilcomkrise
Die Hausbesitzer hatten ihre Häuser gegen Wasserschäden und gegen Totalverlust versichert. Ihre jeweiligen Versicherungen müssen zahlen. Klauseln, dass höhere Gewalt ausgeschlossen wäre, sollten generell verboten werden. 'Höhere Gewalt' ist ein dehnbarer Begriff. Letztlich könnte man ihn auch für kurze Unaufmerksamkeitsphasen beim Autofahren verwenden. Man sollte die Versicherungen in die Pflicht nehmen. Rückwirkend. Die Versicherungen müssen für den Schadensfall ihre Beiträge sammeln. Es muß gewährleistet sein, dass sie dieses Geld verwahren. Die Gewinnmaximierung darf bei ihnen nicht an erster Stelle stehen. Es geht nicht, dass sie die Beiträge kassieren und sich Paläste hinbauen und das Geld der Versicherten verspekulieren. Die Anlagen müssen so sicher wie möglich sein. Es gab kürzlich einige Fälle, in denen Versicherungen zahlungsunfähig wurden, weil sie das Geld in Aktienfonds angelegt hatten, die in der Rezession am Aktienmarkt viel an Wert verloren hatten. Bei einer Wertaufbewahrungsfunktion kommt es nicht auf möglichst hohe Zinsen an, sondern auf Beständigkeit, die nur der Inflation entgegenwirken soll. Ähnliches gilt für die Anlage in Immobilien. Glauben die Versicherungen, mit teueren Designerentwürfen von Bürogebäuden in Innenstädten später hohe Gewinne machen zu können? Sie vergessen, dass die Möglichkeit hoher Verluste ebensohoch ist. Nicht einmal ein Grundstück in einer bestimmten Lage ist annähernd wertbeständig. Die Gebäude selbst verlieren häufig überraschend schnell mit ihrer Bausubstanz. Eine bessere Wertanlage in Immobilien wäre die Anlage in Wohnbau. Dort sind aber die Möglichkeiten der Wertsteigerung weitgehend ausgeschöpft. Hier zeigt sich deutlich der Unterschied zwischen Wertsteigerung und -anlage. Die Schwierigkeit, das Geld der Versicherten für den Notfall aufzubewahren, begründet aber die Forderung nach einer Wertanlage. Dies ist auf dem privaten, gewinnorientierten Markt nur möglich über gesetzliche Regeln. Vergleiche auch den Artikel über die Versicherungsflut in den Lübecker Nachrichten vom 25.8.2002. Können private Versicherungen das nicht leisten, ist zu überlegen, ob man diese Absicherung von staatlicher Seite bereitstellt.
Großunternehmen schon unter die Arme greifen soll (mit unseren Steuergeldern), dann doch nur wegen der Arbeitsplätze. Dadurch muß er aber mindestens die Mehrheit der Anteile des Unternehmens erwerben. Er kann dann als Arbeitgeber das Beschäftigungsziel direkt wahrnehmen und hat die Möglichkeit von seinem Schuldenberg herunterzukommen. Leitende Angestellte und Manager der Firma, die für die Situation verantwortlicher sind, als der kleine Arbeiter oder Angestellte, müssen als erstes drastische Lohnkürzungen hinnehmen, damit alle Arbeitsplätze erhalten bleiben können. Wer von ihnen nicht darauf eingehen will, kann sich anderweitig Arbeit suchen, hat aber durch das Ablehnen dieses Angebotes den Anspruch auf Arbeitslosengeld verwirkt. Das könnte die Manager auch motivieren helfen. Die vielen Arbeitsplätze der kleinen Angestellten und Arbeiter sollen dagegen den stärksten Schutz genießen. |
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